Montagebedingungen
Montagebedingungen:
- genaue Angaben über Standort und Ausrichtung der Geräte
- zur Verfügung stellen von Plänen für eventuell vorhandene Leitungen und Erdkabel usw. (sollte dies nicht erfolgen, gehen eventuelle Schäden zu Lasten des Auftraggebers)
- An- und Abfahrtmöglichkeiten für Lkw (bis 7,5 t) bis max. 100 m zur Baustelle
- freie Befahrbarkeit der Zuwegung zum einzubauenden Spielgerät mit einem Minibagger (3,5t)
- für Schäden infolge fehlender Zufahrten/ Zuwegungen wird nicht gehaftet
- Mehraufwand infolge fehlender Zufahrtsmöglichkeiten werden dem Auftraggeber gesondert berechnet
- Mehraufwand infolge fehlender Zufahrtsmöglichkeiten mit dem Minibagger direkt bis zur Baustelle werden dem Auftraggeber gesondert berechnet
- Montage des Spielgerätes in stechbarem Boden (VOB Klasse 1 u. 3)
- die Fläche muss eben und frei von Hindernissen sein
- ausreichend Lagerplatz für Fundamentaushub und Fallschutzmaterial direkt neben dem aufzubauendem Spielgerät
- Aushub verbleibt beim Auftraggeber
- Einbau in Pflaster- und Plattenflächen bzw. Flächen mit synthetischem Fallschutz einschließlich Wiederherstellung des Belages werden gesondert berechnet
- anfallende Arbeiten (Entfernung alter Fundamente, Bauschutt, Wurzelwerk u. ä.) werden nach Aufwand und Materialeinsatz gesondert berechnet, soweit diese Leistungen nicht schon vom Auftraggeber schriftlich beauftragt worden sind
- Demontage und Entsorgung von Altgeräten, Betonfundamenten, Erdaushub usw., Bodenmodellierung und Entsorgung von überschüssigem Aushub werden gesondert berechnet, soweit diese Leistungen nicht schon vom Auftraggeber schriftlich beauftragt worden sind
- zusätzlicher Betonbedarf (z.B. Mehrbeton, notwendig zur sicheren Installation eines Spielgerätes bei lockerer Aufschüttung) und Herstellung der Fundamentlöcher für die Spielgeräte in den Bodenklassen 2, 4, 5, 6 und 7 werden gesondert berechnet
- Verhinderung von vorzeitigem Bespielen der neuen Geräte direkt nach Montageende durch geeignete Absperrungen (für erstandene Schäden am Gerät und am Fundament übernimmt die Firma Spiel und Raum keine Haftung)
- Aufstellung eines Bauzaunes zur Sicherung der Baustelle (obliegt einzig und allein dem Auftraggeber)
- Der Einbau und/ oder Austausch von Fallschutzmaterial darf erst nach der Montage erfolgen.
- Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen (z.B. Zeichnungen) oder durch ungenaue bzw. mündliche Angaben ergeben
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